Spenden

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Sie möchten meinen Wahlkampf mit einer Spende unterstützen, ob als Privatperson, als Einrichtung oder als Unternehmen?

Spenden Sie auf unser Konto bei der FDP Stuttgart

Commerzbank AG
IBAN: DE84 600 800 00 09 071 258 00
BIC: DRESDEFF600

mit dem Verwendungszweck: „Molitor“.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Bei Unternehmen sollte die steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater besprochen werden sollte. Bei Kapitalgesellschaften sind derartige Spenden Betriebsausgaben bis zu einer bestimmten Höhe, abhängig vom Umsatz oder Gewinn.

Bei Selbständigen oder Personengesellschaftern sind diese nicht als Betriebsausgaben absetzbar, sondern müssen bei der persönlichen Steuererklärung angegeben werden.